Der IX. Senat hat eine bisherige Linie des Bundesfinanzhofs zur Fristberechnung bei privaten Immobilienverkäufen bestätigt.
mehrWenn Ehepaare ihren gemeinsamen Willen für den Nachlass festhalten, können sie ein gemeinschaftliches Testament verfassen. Die einmal getroffene Verfügung kann dann in der Regel nur im Einvernehmen geändert werden. Ausnahme: Wenn nach dem Tod eines Partners schwerwiegende Änderungen eintreten, die die Änderung des Testaments unumgänglich machen.
mehrDer Aufwand aus einer Rückstellung für eine wegen eines Kartellrechtsverstoßes verhängte Geldbuße mit ausschließlich ahndendem Charakter ist als außerordentliche Aufwendung gem. Bewertungsgesetz dem Ausgangswert hinzuzurechnen.
mehrFür Möbel und andere Gebrauchsgegenstände gelten keine strengeren Anforderungen an den Urheberrechtsschutz als für andere Werke. Entscheidend ist, ob eine persönliche, kreative Gestaltung vorliegt.
mehrErbringt ein Pflegedienst neben überwiegend steuerfreien Pflegeleistungen und steuerpflichtigen Umsätzen aus der privaten Pkw-Überlassung an Arbeitnehmer weitere nicht nur geringfügige steuerpflichtige Leistungen, sind die nicht direkt zuordenbaren Vorsteuern nach dem Umsatzschlüssel aufzuteilen. Die für Sparkassen entwickelte Vereinfachungsregel zur Vorsteueraufteilung ist auf einen solchen Fall nicht anwendbar.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Isemann & Breuckmann PartGmbB Steuerberatungsgesellschaft
Bahnhofstraße 16
45525 Hattingen
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